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Gemeinnützigkeit
Das IfS ist eine gemeinnützige Einrichtung. die Gemeinnützigkeit wurde am 28. Januar 2002 für die Förderung wissenschaftlicher Zwecke bestätigt. Das bedeutet: weil das IfS von den Spenden seiner Förderer lebt und mit diesen Spenden wissenschaftlichen Zwecken gemeinnützig dient, kann jeder Förderer seine Spende steuerlich geltend machen. Das IfS stellt jeweils zum Jahresanfang und zur Mitte des Jahres seinen Förderern eine Spendenbescheinigung aus. Das Institut hat eine Fördermitgliedschaft eingerichtet. Fördermitglied kann jeder werden, der sich zu einer regelmäßigen finanziellen Unterstützung des Institutes entschließt Exklusiv: IfS Intern Den Fördermitgliedern vorbehalten sind die Hausmitteilungen des IfS: Zweimal jährlich erscheint IfS-Intern und informiert über Planung und Entwicklung, über Außenwirkung und interne Debatten. Exklusiv sind auch die Lagebeurteilungen der politischen Situation in Deutschland, in der sich das IfS zu positionieren hat. Bankverbindung Institut für Staatspolitik |


